Legal
AGB
Diese Bedingungen gelten für Kreativleistungen unter der Marke BeCra. BeCra ist eine Marke der Proexnet One Kft.; vertraglicher Leistungserbringer ist die Proexnet One Kft.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Bedingungen gelten, soweit ein individuelles schriftliches Angebot oder eine Vereinbarung nichts Abweichendes regelt. Leistungsbeschreibungen, Beispiele und Preise auf der Website sind Aufforderungen zur Angebotsanfrage und keine verbindlichen Angebote. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Proexnet One Kft. ein individuelles Angebot oder einen Auftrag schriftlich, auch per E-Mail, bestätigt. Die Website bietet derzeit keinen automatisierten Online-Vertragsschluss und keinen Checkout.
2. Leistungsumfang
Leistungen können Kreativ- und Markenkonzepte, Branding und visuelle Richtung, KI-unterstützte Reels und Kurzvideos, Social-Media-Creatives, Kampagnenideen und -visuals, Post- und Digital-Präsenz-Support sowie auf Anfrage komplette Websites oder Landingpages umfassen. Der konkrete Umfang, Formate, Zeitplan, Deliverables und technische Anforderungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
KI-unterstützte Arbeiten werden kreativ gesteuert und geprüft; Ergebnisse können jedoch variieren und es kann keine vollständige Einzigartigkeit oder Freiheit von Ähnlichkeiten mit bestehendem Material garantiert werden. Die Nutzung von Drittplattformen unterliegt deren Verfügbarkeit und Bedingungen.
3. Preise und Zahlung
Auf der Website genannte Preise sind Startpreise und können sich je nach Umfang, Komplexität, Lizenzen, Produktionsanforderungen und Zeitplan ändern. Verbindlich ist nur der Preis im angenommenen individuellen Angebot. Steuern, Währung, Zahlungsstufen und Fälligkeiten ergeben sich aus Angebot oder Rechnung. Zahlungen erfolgen über die dort angegebene Methode.
4. Lieferung und Abnahme
Leistungen und Deliverables werden grundsätzlich digital über den vereinbarten Kommunikations- oder Dateiübertragungsweg geliefert. Liefertermine sind Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Der Kunde prüft die Deliverables zeitnah und übermittelt klares, gebündeltes Feedback. Ein Deliverable gilt vorbehaltlich zwingenden Rechts als abgenommen, wenn es schriftlich freigegeben oder vom Kunden genutzt oder veröffentlicht wird.
5. Korrekturen und Änderungen
Anzahl und Umfang der Korrekturschleifen werden im individuellen Angebot festgelegt. Korrekturen müssen innerhalb des vereinbarten Briefings und der freigegebenen Konzeptrichtung bleiben. Neue Konzepte, wesentliche Änderungen einer freigegebenen Richtung, zusätzliche Formate oder weitere Korrekturschleifen können ein separates Angebot erfordern und Liefertermine beeinflussen.
6. Nutzungsrechte
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde die im individuellen Angebot ausdrücklich genannten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung. Die Rechte gelten für freigegebene finale Deliverables, nicht für verworfene Entwürfe, Arbeitsdateien, Methoden, Vorlagen, Werkzeuge oder zugrunde liegendes Know-how. Drittanbieter-Assets, Schriften, Musik, Stockmaterial und Plattforminhalte unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Eigentum oder Übertragung editierbarer Quelldateien gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig korrekte Briefings, Inhalte, Markenmaterialien, Zugänge und Freigaben bereit. Er bestätigt, dass bereitgestellte Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist vor Veröffentlichung für die Prüfung tatsächlicher Aussagen, rechtlicher Hinweise, Produktinformationen und der finalen Eignung der Deliverables verantwortlich. Verzögerte Mitwirkung kann den Zeitplan verlängern.
8. Stornierung und Kündigung
Eine Stornierung oder Kündigung muss schriftlich erfolgen. Soweit das individuelle Angebot nichts anderes bestimmt, bezahlt der Kunde die bis zum Wirksamwerden erbrachten Leistungen sowie bereits verbindlich angefallene, nicht erstattungsfähige Drittkosten. Zwingende Verbraucherrechte auf Kündigung oder Widerruf bleiben, soweit anwendbar, unberührt.
9. Haftung
Die Haftung richtet sich nach dem anwendbaren Recht. Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Proexnet One Kft. nicht für mittelbare oder Folgeschäden, Ausfälle von Drittplattformen oder Probleme, die durch vom Kunden bereitgestellte Materialien, Weisungen oder nicht autorisierte Änderungen entstehen. Unberührt bleibt die Haftung in Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt ungarisches Recht, ohne zwingende Schutzvorschriften auszuschließen, die für Verbraucher nach ihrem lokalen Recht gelten. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem anwendbaren Recht. Änderungen und Nebenabreden sollen schriftlich festgehalten werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. Stand: 4. August 2026.